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Wissenswertes
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100 KM/H100 KM/H REGELUNG FÜR FAHRZEUGE MIT ANHÄNGERN ALLGEMEINES: Die 100 km/h Zulassung gilt nur für Deutschland und darf nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angewendet werden. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger weiterhin Tempo 80. Die 100 km/h Zulassung des Anhängers ist nicht Fahrzeugbindend. VORRAUSSETZUNGEN AN DAS ZUGFAHRZEUG: Das Zugfahrzeug muss mit ABS ( Anti-Blockier-System) ausgestattet sein. VORRAUSSETZUNGEN AN DEN UNGEBREMSTEN ANHÄNGER: Der Anhänger muss vom Hersteller als 100km/h fähig angegeben sein. Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein. VORRAUSSETZUNGEN AN DEN GEBREMSTEN ANHÄNGER: Erstausrüstung : Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor. Nachrüstung : Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus. Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein. Alle Angaben ohne Gewähr.
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FÜHRERSCHEINKLASSE B Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird). Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen L und AM. KLASSE B MIT DER SCHLÜSSELZAHL 96 (B 96) Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt oder die Voraussetzungen für die Erteilung der Führerscheinklasse B erfüllt hat. Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist eine Fahrerschulung. KLASSE BE Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE kann nur erworben werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
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LADUNGSSICHERUNGLADUNGSSICHERUNG Bei Transporten auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven Kräfte auf, die sich auf die Ladung auswirken. In vielen Fällen reicht die Reibungskraft, mit der die Ladung auf der Ladefläche haftet, dann nicht mehr aus und sie gerät ins Rutschen. Ist eine Ladung erst einmal außer Kontrolle geraten, ist der Schaden groß. Ladungsschäden belaufen sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Bundesrepublik Deutschland auf jährlich über 200 bis 300 Millionen Euro. Rutscht die Ladung vom Transportfahrzeug herunter, sind andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar in Unfälle verwickelt. Richtiges Sichern der Ladung will gelernt sein. Die Gesetze der Physik sind unwiderruflich! DIE STRASSENVERKEHRSORDNUNG SAGT DAZU EINIGES AUS: Die Ladung sowie die Geräte zur Sicherung der Ladung sind so zu sichern und zu verstauen, dass selbst bei einer Gefahrenbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder Lärm erzeugen können. Der Fahrzeugführer trägt die Verantwortung, dass seine Sicht durch die Ladung, Geräte oder des Zustandes des Fahrzeugs nicht behindert wird. Durch die Ladung darf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Der Fahrer ist verantwortlich zur Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung, hat die Ladungssicherung während des Transportes zu kontrollieren und Nachzubessern sowie das Fahrverhalten der Ladung anzupassen. EINE KRAFTSCHLÜSSIGE LADUNGSSICHERUNG Die Ladung wird mittels Niederzurren mindestens mit zwei Zurrgurten auf die Ladefläche gedrückt. Durch die erhöhte Reibungskraft wird das Verrutschen der Ladung verhindert. Wichtig ist dabei welche Materialien aufeinander liegen. Liegen Materialien aufeinander die verrutschen können sind Antirutschmatten zu verwenden, dass einzelne Ladematerial muss formstabil sein. PKW- ANHÄNGER ZURRPUNKTE Nicht alle PKW- Anhänger sind mit Zurrpunkte (meistens Ösen) oder zu wenig ausgerüstet, der Zubehörhandel bietet die verschiedensten Zurrpunkte in verschiedenster Ausführung und Belastung an, eine Nachrüstung ist möglich. SICHERUNG MIT NETZEN Für kleiner oder leichte Ladungen eignen sich Spannnetze diese werden in den verschiedensten Größen angeboten. Beim Kauf der Netze sollte daran gedacht werden welche Maschengröße benötigt wird. Je kleiner die zu sichernden Materialien je kleiner sollte die Maschengröße sein. Es besteht auch die Möglichkeit Spanngurte und ein Netz zu verwenden. Sonstige Sicherungsmaßnahmen Beim Transport von Ladung mit scharfen Kanten sind Kantenschoner zu verwenden um eine Beschädigung der Gurte zu verhindern. Der Fahrer ist verantwortlich für die Ladungssicherung, Gurte und Netze sollten nach einer entsprechenden Strecke kontrolliert und notfalls nachgespannt werden. Ein Haltbarkeitsdatum für Gurte und Netze gibt es nicht. Ist das Gewebe mehr als 10% bei Gurten beschädigt, Nähte gerissen oder der Spannmechanismus defekt ist der Gurt nicht mehr zulässig. Bei Netzen ist auf Risse zu achten bzw. Beschädigungen der Spanngummis. Der Anhänger sollte für den Transport der Ladung geeignet sein. Die Ladung muss gleichmäßig verteilt werden, schwere Teile gehören nach unten, leichte Teile nach oben. Ragt die Ladung mehr als 1 Meter über den Anhänger heraus ist diese mit einem roten Warntuch oder Schild am Ende zu kennzeichnen. Bei Dunkelheit ist eine rote Leuchte anzubringen. Alle Angaben ohne Gewähr
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ZULASSUNG DES ANHÄNGERSZULASSUNG DES ANHÄNGERS Was Sie nach Bestellung des Anhängers machen müssen um den Anhänger mit den dazugehörigen Kennzeichen abholen zu können. Nach Erhalt Ihrer Anzahlung in bar oder per Überweisung, werden Ihnen die Fahrzeugpapiere zugesendet bzw. ausgehändigt. Danach müssen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen um eine EVB - Nummer ( Elektronische-Versicherungs-Bestätigung) zu erhalten. Was Sie mit zur Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt nehmen müssen: Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( auch COC genannt) Bei Anhängern für 100 km/h Zulassung ( Herstellerbescheinigung oder Datenbestätigung) EVB - Nummer von Ihrer Versicherung ( früher Doppelkarte) Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ( kann auch vor Ort ausgefüllt werden) Personalausweis Alle Angaben ohne Gewähr.
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STECKERBELEGUNGSteckerbelegung Bei 7-und 13-poligen Steckern von Pol 1-7 identisch: 1 gelb - Blinker Links (L) 2 blau - Nebelschlussleuchte (54g) 3 weiß - Masse (31) 4 grün - Blinker rechts (R) 5 braun - Licht rechts (58R) 6 rot - Bremsleuchte (54) 7 schwarz - Licht links (58L) 8 grau - Rückfahrleuchte 9 Dauerplus 10 geschaltetes Plus 11 Frei 12 Frei 13 Masse für 9-12
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